Muss Google nun tatsächlich Links weltweit eliminieren? Französische Datenschützer fordern dieses Recht mit globaler Gültigkeit ein, weswegen der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun darüber urteilen muss, ob das Unternehmen Google nun endgültig dazu verpflichtet wird, bemängelte Links weltweit aus den Suchergebnissen zu löschen.

Somit ist die nächste Partie in der Fehde zwischen den französischen Datenschützern und Google eröffnet, denn nun wird dieser Kampf vor der nächsten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof ausgetragen. Das Recht aus dem „Google-Gedächtnis“ zu verschwinden, ist das Ziel der Pariser Datenschutz-Aufsicht CNIL, welche Google per Gerichtsurteil dazu verpflichten will, Suchergebnisse, welche beanstandet werden, in der ganzen Welt zu entfernen.
Weiterhin bürdete die Pariser Datenschutz-Aufsicht Google obendrein eine Geldstrafe von nicht weniger als 100.000 Euro auf.

Als Reaktion darauf klagte Google vor dem höchsten Verwaltungsgericht in Frankreich, dem Staatsrat, welcher das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof weitergegeben hat. Der EuGH soll nun darüber urteilen, ob Links aus den Suchergebnissen nur in den entsprechenden Ländern, europaweit oder gar auf der ganzen Welt gelöscht werden muss. Weiterhin soll geklärt werden, ob IP-Adressen von Google-Nutzern aus gewissen Ländern gesperrt werden sollen, um die Sichtbarkeit der bemängelten Links zu verhindern.

Das sogenannte „Recht auf Vergessen“ – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Im Mai 2014 hat der EugH bereits ein Urteil gegen Google gefällt, welches besagt, dass Einträge aus den Suchergebnissen von den Betreibern der Suchmaschinen gelöscht werden müssen, sofern diese persönliche und empfindliche Daten enthalten und dies ausdrücklich verlangt wird. Somit haben Privatpersonen das Recht, Suchergebnisse die ihre Person betreffen von Google löschen zu lassen, sofern sie allerdings belegen können, dass es sich hierbei um überholte Informationen oder eindeutige Verletzungen ihrer Privatsphäre handelt.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass die entsprechenden Dokumente, Seiten oder Artikel generell aus dem Internet eliminiert werden müssen, sie bleiben weiterhin als Informationen im Internet bestehen. Daher sind die Reaktionen und Meinungen auf dieses Urteil, welches manchen Kritikern nicht weit genug, anderen wiederum zu weit geht, gespalten und lösen weiterhin Widerstand aus.

So löscht Google derzeit zwar bemängelte Links EU-weit, doch bleiben diese von anderen Ländern der Welt aus weiterhin zugänglich. Das reicht den Datenschützern aus Frankreich nicht aus. Sie fordern weiterhin eine Ausdehnung der Löschung aller bemängelter Links weltweit. Auch Google selbst kritisiert das Urteil, da Google die Neutralität von Suchmaschinen damit gefährdet sieht und die Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit mit diesem Urteil nicht ausreichend berücksichtigt würden. Google befürchtet eine Zensur des Internets. Es bleibt also spannend, denn hier scheint wohl das letzte Wort noch lange nicht gesprochen.